SPD-Gemeinderatsfraktion für Erhalt des Hallenbades

26. April 2021

Stellungnahme von Gemeinderätin Beate Full für die SPD-Gemeinderatsfraktion in der Gemeinderatssitzung vom 22.April 2021:

Selbstverständlich will auch die SPD-Fraktion das Hallenbad erhalten. Allerdings ist bei meinen Vorrednern die Problematik der Finanzierung noch nicht ausreichend dargelegt worden:

Der § 22 KommHV verlangt, dass eine Gemeinde durch den Verwaltungshaushalt ihre Tilgungen erwirtschaften kann.

Für die Erwirtschaftung des Schuldendienstes 2021-2024 fehlen allerdings im Verwaltungshaushalt derzeit noch Mehreinnahmen oder Einsparungen von jetzt schon € 13 Mio! Deshalb kann die Gemeinde in den kommenden Jahren die Belastung durch den laufenden Betrieb des Hallenbades in Höhe von etwa 700.000 Euro und den zusätzlichen Schuldendienst durch die Hallenbadsanierung in Höhe von über 400.000 Euro nicht mehr stemmen.

Es ist zu erwarten, dass die Rechtsaufsicht den Haushalt nur noch genehmigen wird analog zur Stadt Dachau. Hier der Originaltext des Schreibens vom Landratsamt an die Stadt Dachau:„Oberstes Ziel muss es sein, die dauernde Leistungsfähigkeit wiederherzustellen und zu sichern. Dazu ist es unabdingbar, dass im Verwaltungshaushalt wieder eine ausreichend hohe freie Spanne erwirtschaftet wird. Ein dauerhafter Ausgleich des Verwaltungshaushalts durch Zuführungen vom Vermögenshaushalt unter Inanspruchnahme von Ersatzdeckungsmitteln kann nicht hingenommen werden. Die Gesamtgenehmigung von weiteren Krediten kann auch für die Folgejahre nur für Maßnahmen, die zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen oder gesetzlicher Pflichtaufgaben oder im Rahmen notwendiger Verkehrssicherungspflichten unabdingbar und unaufschiebbar sind, in Aussicht gestellt werden.“ Zitat Ende

Aus diesen Zeilen ist zu entnehmen, dass vermutlich von der Rechtsaufsicht keine Kredite für die Hallenbadsanierung genehmigt werden, da der Betrieb eines Hallenbades eine freiwillige Leistung darstellt.

Meine Vorredner/innen haben zwar die Sanierung und den Weiterbetrieb des Hallenbades gefordert, aber bisher hat keine der Fraktionen eine Aussage gemacht wie eine durchführbare Gegenfinanzierung dazu aussehen soll. Denn wie vorher bereits erläutert kann eine Gegenfinanzierung durch weitere Kreditaufnahmen ohne, dass momentan die Rückzahlung darstellbar ist, keine Lösung sein; auch der Verweis der CSU-Fraktion darauf, dass aus den neuen Gewerbegebieten später einmal Gewerbesteuern fließen werden, wird sicher nicht ausreichen um die Rechtsaufsicht davon zu überzeugen, dass sie einer Kreditaufnahme zustimmt. Denn solche Mehreinnahmen sind ja frühestens erst in 10 Jahren zu erwarten.

An dieser Stelle muss unseren Bürgern auch einmal ehrlich und transparent erklärt werden, dass ein Weiterbestehen des Hallenbades unweigerlich zu einer höheren Belastung der Bürger durch die Beteiligung an den Kosten führen wird. Die SPD-Fraktion legt heute deshalb folgendes Finanzierungskonzept vor: Die zu erwartenden Sanierungskosten in Höhe von ca. netto 10.2 Mio führen bei einer Finanzierung über 25 Jahre zu einem Schuldendienst in Höhe von 406.000 pro Jahr. Zuzüglich der jährlichen Betriebskosten des Hallenbades in Höhe von 700.000 ergibt das einen gesamten Mittelbedarf pro Jahr von 1.1 Mio.

Die Gegenfinanzierung kann erfolgen mittels Erhöhung der Grundsteuer von 400 auf 470 %. Dies würde einer Mehrbelastung eines 4-Personen-Haushalt mit ca. 70 € im Jahr entsprechen und zu voraussichtlichen Mehreinnahmen von € 507.000 führen. Mit zusätzlichen Mehreinnahmen von 643.000 aus einer Erhöhung der Gewerbesteuer von 350 auf 380 % ergibt sich dann eine Summe zur Gegenfinanzierung von insgesamt € 1.150.000.

Durch die aufgeführten Maßnahmen könnten die Mittel für den laufenden Betrieb, sowie auch die Mittel zur Kredittilgung schlüssig und ausreichend gegenfinanziert werden. Und nur wenn es der Gemeinde gelingt eine reelle Gegenfinanzierung der laufenden Betriebskosten und der Sanierungskosten vorzulegen, kann mit einer Zustimmung der Rechtsaufsicht gerechnet werden.

Mit diesem Gegenfinanzierungsvorschlag kann ein Weiterbetrieb des Hallenbades verantwortet werden, da der laufende Betrieb und der Schuldendienst für die Sanierung den Verwaltungshaushalt nicht belasten wird.

Die Hebesätze können Zug um Zug gesenkt werden, wenn der Schuldendienst wieder durch den Verwaltungshaushalt erwirtschaftet werden kann.

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